Office of the Prime Minister

  • Handlung
    Blättert in den Akten.


    Er war beim Militär. Steile Karriere. Hat keine Familie ... das macht die Sache schon billiger für uns.

    Kanuda ist durch mehrere Dinge aufgefallen. Er hat sich stets politisch neutral verhalten und dem Land gedient. Eigentlich ein perfekter Kandidat.

    Minister of Foreign Affairs
    of the Republic of West Nerica

  • Dann spricht doch nichts dagegen. Setzten Sie bitte die entsprechenden Stellen von unserer Entscheidung in Kenntnis, Umuto.



    Handlung
    Senkt den Blick auf den Papierstapel vor ihm und setzt sich seine Lesebrille auf.

  • Handlung
    Verdattert ob der schnellen Entscheidung verlässt Bafundi das Büro des PMs.

    Minister of Foreign Affairs
    of the Republic of West Nerica

  • You may enter.


    Handlung
    Anozie sitzt bei einem Tee am Schreibtisch und sieht überrascht auf als der Besucher eintritt.


    Dennis. Welcome!
    Was machst du denn hier? Wir hatten doch gar keinen Termin, oder?

  • Eigentlich schon, Dennis. Hier brauchst du das eigentlich schon.

    Aber was soll's.


    Deine Quartalszahlen sind überfällig. Jetzt, wo du schon hier bist kann ich dich ja direkt danach fragen.

  • Das ist dein Problem, Dennis. Wir haben von der Regierung Geld investiert und das muss sich politisch auch lohnen.
    Das tut es, wenn Geld zurückfließen kann. Darum wurdest du eingesetzt und niemand anders.

  • Na wären wir. Der Weg durch die Stadt ist nicht ganz so schön wie der Anflug auf West Nerica, aber da kann man nichts machen.
    Darf ich Ihnen einen Kaffee anbieten?


  • Ich fand die Fahrt eigentlich recht interessant! Ihre Art zu leben in einer Hauptstadt ist faszinierend.

    Handlung
    Setzt sich

    Gerne!

    Handlung
    Ein Begleiter der Guardia Costalunense bringt eine Kiste her

    Ich habe Ihnen ein paar Geschenke aus San Cristóbal mitgenommen. :)

  • Handlung
    Anozie schenkt dem Gast Kaffee in eine Tasse ein.


    Die meisten sind abgeschreckt, wenn sie das erste mal Nerica betreten. Das Leben läuft hier nach anderen Regeln ab wie auf Antica. Aber was erzähle ich Ihnen? Das wird in Palma del Sol auch nicht anders sein, oder?


    Sie haben Geschenke mitgebracht? Very nice. Very nice indeed!

    Eigentlich dürfte ich nichts annehmen. Sie kennen das ja mit der schlechten Presse und all den Neidern. Aber wir sind ja unter uns.

  • Ach was! Nerica ist toll, man hört immer diese Vorurteile über Nerica, dabei gibt es Gegenden in Antica und Renzia wo ich nicht einmal unter Tags alleine raus möchte...

    Palma del Sol, wie auch die ganze Costa Abeja, ist ein ganz anderes San Cristóbal - man könnte es mit den Santa Catalina Inseln vergleichen, minus dem überbordenden Drogenkonsum durch Touristen.^^ Ja, mit Antica haben wir auch nicht mehr viel am Hut, einzig in Costa Luna könnten Sie noch Städtchen finden, wo Sie sich wie in der Altstadt von Mixoxa fühlen könnten.

    Handlung
    Nimmt einen Schluck des Kaffees, der ihr offensichtlich mundet

    Mhhh, das ist ein leckerer Kaffee! In Puerto Rojo haben vor kurzem ein paar Filialen der astorischen Kaffeehauskette NotWorthYourBucks eröffnet..vor lauter Karamell- und Vanillesirup schmeckt man den Kaffee nicht raus.


    Ach was denn, sind nur ein paar Leckereien aus San Cristóbal und etwas traditioneller Schmuck der Yoteco-Stämme.

  • Handlung
    Packt nach einem weiteren Schluck Kaffee ein Dokument aus

    Ich hätte da einen Vorschlag für einen Grundlagenvertrag, Señor Nwankwo.


    Contrato con la República de Nerica Oeste

    Grundlagenvertrag zwischen zwischen der Republik San Cristobal und der Republik West-Nerica


    Artikel 1 - Die persönliche Ebene

    Bürgern und Repräsentanten der Vertragsstaaten ist es gestattet, sich frei in den Ländern der Vertragsstaaten zu bewegen und niederzulassen. Es bedarf nicht der Erteilung eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis. Näheres bestimmen die jeweiligen Gesetze der Vertragsstaaten.



    Artikel 2 - Die politische Ebene

    (1) Die Vertragsstaaten erkennen sich gegenseitig als eigenständige souveräne Staaten an.

    (2) Es wird festgehalten, dass es untunlich ist, sich in die inneren Angelegenheiten des jeweils anderen Vertragsstaates einzumischen. Es ist jedoch zulässig, höfliche Vorschläge für Regelungen zu unterbreiten oder Missfallen zu einer staatlichen Handlung, die gegen allgemeine Menschenrechte zu verstoßen droht, zu äußern.

    (3) Die Vertragsstaaten sind sich einig, dass sie eine friedliche Außenpolitik führen wollen und stets versuchen, Konflikte auf internationaler Ebene diplomatisch zu lösen. Die Vertragsstaaten unterstützen sich hierbei gegenseitig, sofern dies vom betroffenen Vertragsstaat gewünscht wird.

    (4) Es wird festgehalten, dass keine Seite geheimdienstliche Tätigkeiten ohne vorherige Genehmigung und Bekanntgabe der Ergebnisse in dem anderen Land durchführt.

    (5) Für die Vertragsstaaten besteht keine Unterstützungspflicht im Verteidigungsfalle des jeweils anderen Vertragsstaates. Freiwillige Hilfeleistungen sind allerdings nach Zustimmung des betroffenen Staates möglich.

    (6) Die Vertragsstaaten ermöglichen den Austausch von Botschaftern. Die ausgetauschten Botschafter unterliegen auf dem Gelände der Botschaft der Gesetzgebung des entsendenden Vertragsstaates, müssen sich aber außerhalb des Geländes im Rahmen der Gesetze des Gastlandes bewegen. Botschafter besitzen diplomatische Immunität, die nur in Ausnahmefällen von der Regierung des entsendenden Staates aufgehoben werden kann.



    Artikel 3 - Die kulturelle Ebene

    (1) Beide Vertragsstaaten vereinbaren einen großzügigen kulturellen Austausch auf allen Ebenen, um allen Bürgern das Wesen und die Eigenheiten der anderen Nation näher zubringen;

    (2) Als wichtige Aspekte des kulturellen Austausch gelten unter anderem Schüleraustauschprogramme, Studien-, Sprach- und Kulturreisen, Sportveranstaltungen, Ausstellungen, sowie Gastspiele von Künstlern.

    (3) Beide Vertragsstaaten ermöglichen ein Programm zur Partnerschaft von Städten, Gemeinden, Dörfern und sonstigen kommunalen Verbindungen. Die Städte, Gemeinden, Dörfer und sonstige kommunale Verbindungen der Vertragspartner gelten als ermächtigt, mit Städten, Gemeinden, Dörfern und sonstigen kommunale Verbindungen des anderen Vertragspartners entsprechende Abkommen zu vereinbaren.


    Artikel 4 - Organisatorisches

    (1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, diplomatisches Personal des Vertragspartners bei der Erfüllung seiner Aufgaben jederzeit nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen, soweit dies nicht zu einer innerstaatlichen Interessenskollision führt.

    (2) Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung und Ratifikation beider Unterzeichnerstaaten statt.

    (3) Der Vertrag hat ab dem Tag der Ratifikation beider Länder unbegrenzte Laufzeit.

    (4) Die Kündigung bedarf der Schriftform und einer Begründung. Die Wirkung der Kündigung des Vertrags tritt 4 Wochen nach Bekanntgabe gegenüber dem anderen Vertragspartner ein, es sei denn, die Vertragspartner einigen sich auf einen früheren oder späteren Zeitpunkt des Wirksamwerdens.



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    Presidente de la República de San Cristóbal





    Primer Ministro de la República de Nerica Oeste


  • Handlung
    Anozie klingt fast etwas enttäuscht als er den Kaffee und die Ketten sieht.


    Oh, beautiful chains and with high quality coffee, you never go wrong, don't you?

    Danke.


    Diese astorischen Trends verbessern die Welt nicht unbedingt, wenn Sie mich fragen, Señora Suárez. So viel Chemie im Kaffee? Das kann doch nicht gut sein. Außerdem verfälscht es den Geschmack. Wer kein Kaffee mag, der soll ihn eben nicht trinken. Meine Nichten lieben es dennoch. Was soll man machen?


    Handlung
    Nwankwo liest sich den Vertrag durch und nickt dabei mehrmals. Nur an zwei Stellen setzt er kurz seinen Stift an.


    Decent contract, Ma'am.


    Ein, zwei kleine Dinge müsste ich anmerken. Nichts Großes, Sie werden sehen.


    Contrato con la República de Nerica Oeste

    Preamble

    Grundlagenvertrag zwischen zwischen der Republik San Cristobal und der Republik West-Nerica


    Als Grundlage für gute Beziehungen beider Vertragspartner und aufgrund des Willens ihrer Repräsentanten, diese Beziehungen zu festigen und auszubauen, schließen die Republik San Cristobal und die Republic of West Nerica nachstehenden Vertrag.


    Dieser Vertrag dient dazu, beide Länder (im Vertrag auch als Vertragsstaaten, Unterzeichnerstaaten bezeichnet) in näheren persönlichen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Kontakt zu bringen und die Beziehungen weiter auszubauen. Er ist ein Zeichen der gegenseitigen Achtung und Wertschätzung sowie eine Festigung der gegenseitigen Anerkennung.


    Article 1 - Personal Level

    Bürgern und Repräsentanten der Vertragsstaaten ist es gestattet, sich frei in den Ländern der Vertragsstaaten zu bewegen und niederzulassen. Es bedarf nicht der Erteilung eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis. Sofern keine Gründe gegen eine Erteilung sprechen, erteilten Bürger der Vertragsstaaten bei Einreise ein auf 90 Tage beschränktes Visums oder eine Arbeitserlaubnis. Näheres bestimmen die jeweiligen Gesetze der Vertragsstaaten.


    Article 2 - Political Level

    (1) Die Vertragsstaaten erkennen sich gegenseitig als eigenständige souveräne Staaten an.


    (2) Es wird festgehalten, dass es untunlich ist, sich in die inneren Angelegenheiten des jeweils anderen Vertragsstaates einzumischen. Es ist jedoch zulässig, höfliche Vorschläge für Regelungen zu unterbreiten oder Missfallen zu einer staatlichen Handlung, die gegen allgemeine Menschenrechte zu verstoßen droht, zu äußern.


    (3) Die Vertragsstaaten sind sich einig, dass sie eine friedliche Außenpolitik führen wollen und stets versuchen, Konflikte auf internationaler Ebene diplomatisch zu lösen. Die Vertragsstaaten unterstützen sich hierbei gegenseitig, sofern dies vom betroffenen Vertragsstaat gewünscht wird.


    (4) Es wird festgehalten, dass keine Seite geheimdienstliche Tätigkeiten ohne vorherige Genehmigung und Bekanntgabe der Ergebnisse in dem anderen Land durchführt.


    (4) Für die Vertragsstaaten besteht keine Unterstützungspflicht im Verteidigungsfalle des jeweils anderen Vertragsstaates. Freiwillige Hilfeleistungen sind allerdings nach Zustimmung des betroffenen Staates möglich.


    (5) Die Vertragsstaaten ermöglichen den Austausch von Botschaftern. Die ausgetauschten Botschafter unterliegen auf dem Gelände der Botschaft der Gesetzgebung des entsendenden Vertragsstaates, müssen sich aber außerhalb des Geländes im Rahmen der Gesetze des Gastlandes bewegen. Botschafter besitzen diplomatische Immunität, die nur in Ausnahmefällen von der Regierung des entsendenden Staates aufgehoben werden kann.


    Article 3 - Economical Level

    (1) Beide Vertragsstaaten verzichten auf Strafzölle auf Produkte des jeweils anderen Vertragsstaates und vereinbaren Einfuhr- und Ausfuhrzollminderungen, die ggf. in einem separaten Abkommen geregelt werden.


    (2) Weitere Zollerleichterungen und gegebenenfalls ein Wegfall von Zolleinschränkungen werden ggf. in einem separaten Abkommen geregelt.


    (3) Der Tourismus beider Vertragsstaaten untereinander soll gefördert werden.


    (4) Der freie Warenverkehr zwischen den Vertragsstaaten soll gefördert werden. Näheres wird ggf. in einem separaten Abkommen geregelt.


    Article 4 - Cultural Level

    (1) Beide Vertragsstaaten vereinbaren einen großzügigen kulturellen Austausch auf allen Ebenen, um allen Bürgern das Wesen und die Eigenheiten der anderen Nation näher zubringen;


    (2) Als wichtige Aspekte des kulturellen Austausch gelten unter anderem Schüleraustauschprogramme, Studien-, Sprach- und Kulturreisen, Sportveranstaltungen, Ausstellungen, sowie Gastspiele von Künstlern.


    (3) Beide Vertragsstaaten ermöglichen ein Programm zur Partnerschaft von Städten, Gemeinden, Dörfern und sonstigen kommunalen Verbindungen. Die Städte, Gemeinden, Dörfer und sonstige kommunale Verbindungen der Vertragspartner gelten als ermächtigt, mit Städten, Gemeinden, Dörfern und sonstigen kommunale Verbindungen des anderen Vertragspartners entsprechende Abkommen zu vereinbaren.


    Article 5 - Organizational Level

    (1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, diplomatisches Personal des Vertragspartners bei der Erfüllung seiner Aufgaben jederzeit nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen, soweit dies nicht zu einer innerstaatlichen Interessenskollision führt.


    (2) Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung und Ratifikation beider Unterzeichnerstaaten statt.


    (3) Der Vertrag hat ab dem Tag der Ratifikation beider Länder unbegrenzte Laufzeit.


    (4) Die Kündigung bedarf der Schriftform und einer Begründung. Die Wirkung der Kündigung des Vertrags tritt 4 Wochen nach Bekanntgabe gegenüber dem anderen Vertragspartner ein, es sei denn, die Vertragspartner einigen sich auf einen früheren oder späteren Zeitpunkt des Wirksamwerdens.

  • Dass Ihnen Artikel 2, Absatz 4 nicht zusagt, gefällt mir nicht so gut.

    Es ist auch besser für Sie - denn wir verhaften ausländische Geheimdienstmitarbeiter, die während einer Spionagetätigkeit erwischt werden und liefern sie nicht aus. Wir zerren sie vors Gericht, verurteilen sie nach heimischen Gesetzen und sperren sie in San Cristóbal ein. Das wäre nur schädlich für diplomatische Beziehungen.

  • Das steht Ihnen ja frei, Ma'am. Nur weil wir den Artikel nich aufgenommen haben, bedeutet es doch nicht gleich die Erlaubnis für Spionage.

    Ich sehe das so: Wenn sich ein Geheimdienst - ob gleich welcher Staat es nun ist - in einem Land bewegen will, dann hält ihn ein Paragraph nicht davon ab. Selbst ohne ihn bricht das spionierende Land Gesetze. Es wird ja meist illegal die Grenze überquert oder mit falschen Pässen gearbeitet.


    Es ist doch ehrlicher wenn wir ihn weglassen. Vor West Nerica müssen Sie keine Angst haben - das kann ich Ihnen versichern. Unser Budget für den Geheimdienst ist ohnehin recht spärlich. Ich an Ihrer Stelle würde mich um Astor und Dreibürgen mehr Sorgen als um kleine Staaten aus Nerica.

  • Very well.


    Haben Sie Interesse daran vor der Presse diesen Durchbruch zu erklären oder sollen wir direkt zum Alkohol übergehen?