Basic Treaty between the Kingdom of Tiszâna and the Republic of West Nerica

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    Honorable Members of Parliament,

    dies ist das First Reading des Basic Treaty between the Kingdom of Tiszâna and the Republic of West Nerica.

    Der Bill wurde durch Umuto Bafundi auf Antrag der Regierung eingebracht. Der Antragsteller erhält das Rederecht.



    Basic Treaty between the Kingdom of Tiszâna and the Republic of West Nerica Act

    Preamble

    Als Grundlage für gute Beziehungen beider Vertragspartner und aufgrund des Willens ihrer Repräsentanten, diese Beziehungen zu festigen und auszubauen, schließen das Königreich Tiszâna und die Republic of West Nerica nachstehenden Vertrag.

    Dieser Vertrag dient dazu, beide Länder (im Vertrag auch als Vertragsstaaten, Unterzeichnerstaaten bezeichnet) in näheren persönlichen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Kontakt zu bringen und die Beziehungen weiter auszubauen. Er ist ein Zeichen der gegenseitigen Achtung und Wertschätzung sowie eine Festigung der gegenseitigen Anerkennung.

    Article 1 - Personal Level


    Bürgern und Repräsentanten der Vertragsstaaten ist es gestattet, sich frei in den Ländern der Vertragsstaaten zu bewegen. Es bedarf nicht der Erteilung eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis für Aufenthalte mit einer Dauer von bis zu 90 Tagen. Näheres bestimmen die jeweiligen Gesetze der Vertragsstaaten.

    Article 2 - Political Level

    1.) Die Vertragsstaaten erkennen sich gegenseitig als eigenständige souveräne Staaten an. Die territorialen Grenzen zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung werden ebenso als geltend angesehen wie die Hoheitsgewässer entsprechend dem internationalen Abkommen über die Hoheitsgewässer.


    2.) Es wird festgehalten, dass es untunlich ist, sich in die inneren Angelegenheiten des jeweils anderen Vertragsstaates einzumischen. Es ist jedoch zulässig, Vorschläge für Regelungen zu unterbreiten oder Missfallen zu einer staatlichen Handlung, die gegen allgemeine Menschenrechte zu verstoßen droht, zu äußern.


    3.) Die Vertragsstaaten sind sich einig, dass sie zueinander eine friedliche Außenpolitik führen wollen und stets versuchen, etwaige Konflikte untereinander diplomatisch zu lösen.


    4.) Für die Vertragsstaaten besteht keine Unterstützungspflicht im Verteidigungsfalle des jeweils anderen Vertragsstaates. Freiwillige Hilfeleistungen sind allerdings möglich sofern der betroffene Staat diesen zustimmt.


    5.) Die Vertragsstaaten ermöglichen den Austausch von Botschaftern. Die ausgetauschten Botschafter unterliegen auf dem als exterritorial geltenden Gelände der Botschaft der Gesetzgebung des entsendenden Vertragsstaates, müssen sich aber außerhalb des Geländes im Rahmen der Gesetze des Gastlandes bewegen. Botschafter besitzen diplomatische Immunität, die nur in Ausnahmefällen von der Regierung des entsendenden Staates aufgehoben werden kann.

    Article 3 - Economical Level

    1.) Beide Vertragsstaaten verzichten auf Strafzölle auf Produkte des jeweils anderen Vertragsstaates und vereinbaren Einfuhr- und Ausfuhrzollminderungen, die ggf. in einem separaten Abkommen geregelt werden.


    2.) Weitere Zollerleichterungen und gegebenenfalls ein Wegfall von Zolleinschränkungen werden ggf. in einem separaten Abkommen geregelt.


    3.) Der Tourismus beider Vertragsstaaten untereinander soll gefördert werden.


    4.) Der freie Warenverkehr zwischen den Vertragsstaaten soll gefördert werden. Näheres wird ggf. in einem separaten Abkommen geregelt.

    Article 4 - Cultural Level

    1.) Beide Vertragsstaaten vereinbaren einen großzügigen kulturellen Austausch auf allen Ebenen, um allen Bürgern das Wesen und die Eigenheiten der anderen Nation näher zu bringen.


    2.) Als wichtige Aspekte des kulturellen Austausch gelten unter anderem Schüleraustauschprogramme, Studien-, Sprach- und Kulturreisen, Sportveranstaltungen, Ausstellungen, sowie Gastspiele von Künstlern.


    3.) Beide Vertragsstaaten ermöglichen ein Programm zur Städtepartnerschaft. Die Städte der Vertragspartner gelten als ermächtigt, mit Städten des anderen Vertragspartners entsprechende Abkommen zu vereinbaren.

    Article 5 - Organizational Level

    1.) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, diplomatisches Personal des Vertragspartners bei der Erfüllung seiner Aufgaben jederzeit nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen, soweit dies nicht zu einer innerstaatlichen Interessenskollision führt.


    2.) Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung und Ratifikation beider Unterzeichnerstaaten statt.


    3.) Der Vertrag hat ab dem Tag der Ratifikation beider Länder unbegrenzte Laufzeit.


    4.) Die Kündigung bedarf der Schriftform und einer Begründung. Die Wirkung der Kündigung des Vertrags tritt 3 Wochen nach Bekanntgabe gegenüber dem anderen Vertragspartner ein, es sei denn, die Vertragspartner einigen sich auf einen früheren oder späteren Zeitpunkt des Wirksamwerdens.

  • Madam Speaker,


    durch das Einbringen dieses Governmental Bills baut die Regierung konsequent die internationalen Beziehungen West Nericas aus. Die verbindliche Niederschrift der Vereinbarungen wird uns näher als das Königreich Tiszâna rücken. Es bildet das Fundament unserer diplomatischen Beziehungen und ebnet den Weg zur Eröffnung einer Botschaft in Cernatul. Das Zustimmen des Parliaments unterstreicht den Willen West Nericas zum Aufbau und zur Pflege internationaler Beziehungen. Eine Ablehnung würde nicht nur ein schlechtes Licht auf die Regierung, nein sogar auf das gesamte Land werfen. Darüberhinaus enthält der Bill keine unüblichen Paragraphen, die nicht schon in ähnlicher Form durch das Parliament in Kraft gesetzt wurden.

    Minister of Foreign Affairs
    of the Republic of West Nerica

  • Madam Speaker,


    die Regierung legt mit der Vorlage dieses Bills abermals ihre Unfähigkeit in Sachen Außenpolitik öffentlich zur Schau. Es ist unfassbar, dass Madam Bafundi mit Tiszâna Verträge ausarbeitet aber Albernia noch nicht einmal einen Besuch abstattet. Dasselbe gilt für Staaten in unserem direkten Einflussbereich wie Al Targa und Verland. Stattdessen wird der Fokus in den tiefen Norden gelegt. Das Fehlen einer langfristigen Strategie ist nicht nur für uns im Parliament sichtbar, nein, nein - die ganze Welt kann es sehen.


    Mit Ihrer missgleiteten und reaktionären Politik schaden Sie West Nerica langfristig, Miss Bafundi.


    Die restlichen Einzelheiten möchte ich gar nicht erwähnen. Inhaltlich ist der Treaty eine Kopie des pottyländischen Vertrages. Mutlos, wie immer. Ohne Vision oder besonders erwähnenswerte Details. Ich werde mich wieder eines Votums, aus Protest gegen das hier an den Tag gelegte politische Mittelmaß, enthalten.

    Opposition Leader
    Chairwoman of the Westnerican Libertarian Party

  • Es sind wohl keine weiteren Redebeiträge zu erwarten. Ich eröffne hiermit das Second Reading.


    Jeder Member of the Independent Parliament hat eine Stimme. Stimmen Sie mit Yay um dem Bill zuzustimmen oder mit Nay um ihn abzulehnen. Mittels Present, können Sie sich der Stimme enthalten.

  • Honorable Members of Parliament, ich stelle hiermit die Beendigung dieser Abstimmung fest. Es wurden 2 Yay-Stimmen und eine Enthaltung abgegeben. Der Basic Treaty between the Kingdom of Tiszâna and the Republic of West Nerica Governmental BIll gilt damit als angenommen.