Beiträge von Sebastian von Hammer

    Tritt an das Podium.


    Ladies and Gentlemen,


    es freut mich außerordentlich hier zu sein. Für Nordhanar ist dieser Vertrag ein weiterer Schritt in Richtung der Rückkehr auf das diplomatische Parkett. Ich möchte die Gelegenheit gleich wahrnehmen um mich bei Mr Nwankwo für die sehr konstruktiven Gespräche zu bedanken. Mit diesem Vertrag werden erstmalige Beziehungen zwischen West Nerica und Nordhanar begründet, die sicherlich für beide Länder von Vorteil sein werden.


    Ich möchte an dieser Stelle auch nicht all zu viele Worte verlieren, auch weil ich kein Mann der großen Worte bin. ;)

    Mir wird jedenfalls nicht langweilig, das kann ich ihnen versichern, Exzellenz.


    Ich habe da in der Tat bereits einen Entwurf.


    Grundlagenvertragzwischen zwischen der Republic of West Nerica und dem Vereinigten Kaiserthum von Nordhanar


    Präambel:

    Als Grundlage für gute Beziehungen beider Vertragspartner und aufgrund des Willens ihrer Repräsentanten, diese Beziehungen zu festigen und auszubauen, schließen die Republic of West Nerica und das Vereinigte Kaiserthum von Nordhanar nachstehenden Vertrag.

    Dieser Vertrag dient dazu, beide Länder (im Vertrag auch als Vertragsstaaten, Unterzeichnerstaaten bezeichnet) in näheren persönlichen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Kontakt zu bringen und die Beziehungen weiter auszubauen. Er ist ein Zeichen der gegenseitigen Achtung und Wertschätzung sowie eine Festigung der gegenseitigen Anerkennung.


    Artikel 1 - Die persönliche Ebene

    Bürgern und Repräsentanten der Vertragsstaaten ist es gestattet, sich frei in den Ländern der Vertragsstaaten zu bewegen und niederzulassen. Es bedarf nicht der Erteilung eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis. Näheres bestimmen die jeweiligen Gesetze der Vertragsstaaten.



    Artikel 2 - Die politische Ebene

    (1) Die Vertragsstaaten erkennen sich gegenseitig als eigenständige souveräne Staaten an.

    (2) Es wird festgehalten, dass es untunlich ist, sich in die inneren Angelegenheiten des jeweils anderen Vertragsstaates einzumischen. Es ist jedoch zulässig, höfliche Vorschläge für Regelungen zu unterbreiten oder Missfallen zu einer staatlichen Handlung, die gegen allgemeine Menschenrechte zu verstoßen droht, zu äußern.

    (3) Die Vertragsstaaten sind sich einig, dass sie eine friedliche Außenpolitik führen wollen und stets versuchen, Konflikte auf internationaler Ebene diplomatisch zu lösen. Die Vertragsstaaten unterstützen sich hierbei gegenseitig, sofern dies vom betroffenen Vertragsstaat gewünscht wird.

    (4) Es wird festgehalten, dass keine Seite geheimdienstliche Tätigkeiten ohne vorherige Genehmigung und Bekanntgabe der Ergebnisse in dem anderen Land durchführt.

    (5) Für die Vertragsstaaten besteht keine Unterstützungspflicht im Verteidigungsfalle des jeweils anderen Vertragsstaates. Freiwillige Hilfeleistungen sind allerdings nach Zustimmung des betroffenen Staates möglich.

    (6) Die Vertragsstaaten ermöglichen den Austausch von Botschaftern. Die ausgetauschten Botschafter unterliegen auf dem Gelände der Botschaft der Gesetzgebung des entsendenden Vertragsstaates, müssen sich aber außerhalb des Geländes im Rahmen der Gesetze des Gastlandes bewegen. Botschafter besitzen diplomatische Immunität, die nur in Ausnahmefällen von der Regierung des entsendenden Staates aufgehoben werden kann.



    Artikel 3 - Die kulturelle Ebene

    (1) Beide Vertragsstaaten vereinbaren einen großzügigen kulturellen Austausch auf allen Ebenen, um allen Bürgern das Wesen und die Eigenheiten der anderen Nation näher zubringen;

    (2) Als wichtige Aspekte des kulturellen Austausch gelten unter anderem Schüleraustauschprogramme, Studien-, Sprach- und Kulturreisen, Sportveranstaltungen, Ausstellungen, sowie Gastspiele von Künstlern.

    (3) Beide Vertragsstaaten ermöglichen ein Programm zur Partnerschaft von Städten, Gemeinden, Dörfern und sonstigen kommunalen Verbindungen. Die Städte, Gemeinden, Dörfer und sonstige kommunale Verbindungen der Vertragspartner gelten als ermächtigt, mit Städten, Gemeinden, Dörfern und sonstigen kommunale Verbindungen des anderen Vertragspartners entsprechende Abkommen zu vereinbaren.


    Artikel 4 - Organisatorisches

    (1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, diplomatisches Personal des Vertragspartners bei der Erfüllung seiner Aufgaben jederzeit nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen, soweit dies nicht zu einer innerstaatlichen Interessenskollision führt.

    (2) Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung und Ratifikation beider Unterzeichnerstaaten statt.

    (3) Der Vertrag hat ab dem Tag der Ratifikation beider Länder unbegrenzte Laufzeit.

    (4) Die Kündigung bedarf der Schriftform und einer Begründung. Die Wirkung der Kündigung des Vertrags tritt 4 Wochen nach Bekanntgabe gegenüber dem anderen Vertragspartner ein, es sei denn, die Vertragspartner einigen sich auf einen früheren oder späteren Zeitpunkt des Wirksamwerdens.

    In der Regierung seiner Majestät fallen mir die Rollen des Regierungschefs, als auch des Ministers für Äußeres und Internationale Kooperation sowie die Rolle des Ministers der Verteidigung zu. Allerdings naht meine Ägide als Regierungschef langsam aber sicher ihrem Ende zu. Meine Stellvertreterin übernimmt gemäß dem Koalitionsvertrag diese Rolle.


    Mit dem jungen Kaiser bin ich indirekt verwandt. Meine Gattin ist eine seiner Großtanten, sofern ich mich jetzt recht erinnere.

    So ironisch es sich auch anhören mag, aber eine schon fast faschistische Bewegung hat sich an die Staatsspitze gestellt, die komplette Kontrolle übernommen, das Militär entmachtet und endlich geordnete Verhältnisse hergestellt. Danach hat diese ihre Macht abgegeben und am 28. April 2019 haben die Kurfürsten einen jungen, unscheinbaren Erzherzog zum Kaiser gewählt. Dieser arbeitet kontinuierlich daran den Staat weiter zu festigen und auch die demokratischen Prinzipien weiterauszubauen.

    Wie sie sicherlich wissen war das Vereinigte Kaiserthum durch die Zeit des großen Raunzens sehr stark isoliert. Meine Regierung beabsichtigt daher diese Isolation zu durchbrechen. Von dem Besuch erhoffe ich mir die Aufnahme von fruchtbaren Diplomatischen Beziehungen.

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    Syffia, 29.07.2020


    An:

    Foreign Ministry

    Republic of West Nerica

    z. Hd. Umoto Bafundi


    Sehr geehrte Frau Außenministerin,


    das Vereinigte Kaiserthum von Nordhanar ist nach mehreren Jahren der inneren Wirren, als auch der außenpolitischen Isolation darauf bedacht nunmehr wieder diplomatische Beziehungen aufzunehmen beziehungsweise neu zu knüpfen. Wir möchten daher den Anlass nutzen um erste diplomatische Beziehungen zur Republic of West Nerica knüpfen.

    Für diesen Zwecke, würde das Vereinigte Kaiserthum von Nordhanar, sofern dies auch gewünscht ist, meine Person für einen Arbeitsbesuch entsenden.


    Ich verbleibe mit der vorzüglichsten Hochachtung,


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    Sebastian von Hammer, Präsident der Regierung, Minister für Äußeres und Internationale Kooperation